Was wir leisten

- Externer Datenschutzbeauftragter
- Pflege des „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“
- Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
- Mitarbeiterschulung
- Beratung zu allen Fragen der DSGVO und des BDSG
- Unterstützung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO.
Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung waren viele Unternehmer schlichtweg mit deren Umsetzung überfordert. Seit 2018 sind wir in zahlreichen Firmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Wir freuen uns aber auch, wenn wir einmalig, in kleinen Unternehmen den Datenschutz auf ein neues Level heben dürfen.

Schon gewusst?
Bereits ab 20 Mitarbeitern sind Sie verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und bei der Aufsichtsbehörde zu melden. Ab 50 Beschäftigten müssen Sie zusätzlich ein Meldeportal zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung stellen.



